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zum großen lauschangriff (Gundermann)

verfasst von nils, 16.03.2007, 15:05

eine aktuelle meldung:

Der Präsident des Bundeskriminalamts, Jörg Ziercke, hat sich
für eine Neuregelung des Großen Lauschangriffs ausgesprochen.
Ziercke sagte am Freitag in Wiesbaden, nach dem Urteil des
Bundesverfassungsgerichts von 2004 sei die Praxis der
akustischen Wohnraumüberwachung fast zum Erliegen gekommen.
So habe das BKA seit dem Urteil keine einzige Überwachungs-
maßnahme dieser Art mehr gestartet. In den Ländern belaufe
sich die Zahl der Wohnraumüberwachungen auf insgesamt fünf
bis sechs pro Jahr. Ziercke sagte, die Vorgaben des
undesverfassungsgerichts seien in der Praxis kaum umsetzbar.
So müsse die Polizei die akustische Überwachung abbrechen,
sobald das Gespräch in der belauschten Wohnung einen privaten
Charakter annehme.


quelle:
http://de.news.yahoo.com/16032007/1...-neuregelung-lauschangriffs.html

es ist also nicht so, daß die entscheidungen des
verfassungsgericht keine folgen hätten. im gegenteil,
das bka stöhnt über die klaren grenzen, die der
wohnraumüberwachung durch das gericht gesetzt wurden.

gruß

nils

 

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